Voraussetzung für die individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Sie benötigen eine Verordnung (ist budgetfrei) von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin mit dementsprechender/ n Diagnose/ n. Es muss auf jeden Fall klar ersichtlich sein, warum eine individuelle Ernährungsberatung angezeigt ist. Die Indikationsliste hilft hier weiter.
Ziel
Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Lebensqualität
Ablauf
- Erfassung der Ernährungsdaten, Ernährungsanamnese, Auswertung
- Erstellung der individuellen Ernährungstherapie
- auf Wunsch individueller Ernährungsplan
- Anregungen zu verhaltenstherapeutischen Maßnahmen
- Wissensvermittlung (Stoffwechselabläufe, Lebensmittelinhaltstoffe…)
- Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag
- ohne Pülverchen & Co
- in Einzelberatung
Ihre Vorteile:
auch für 2 Personen mit gleichem Beratungsziel
Erfahrungsaustausch und Motivation unter Gleichgesinnten
günstigere Zuzahlung in der Regel 1-2 Termine mehr, als KK bezuschusst
Die Beratung und Betreuung umfasst ca. 3 Monate. Beratungsbeginn erfolgt rund um das Jahr. Eine Langzeitbetreuung ist auf Wunsch möglich