Jede Krankenkasse hat Ihre Eigenheiten, wenn es um Beratungsleistungen geht. Auf dieser Seite finden Sie die Besonderheiten der Krankenkassen und Ihrer Anforderungen, bevor Sie meine Leistung in Anspruch nehmen wollen.
Auch wenn Ihre Krankenkasse Beratungskosten nach § 43 SGB V übernimmt, bleibt ein Eigenanteil für Sie bestehen. Die Art und Weise der Rezeptausstellung und Kostenübernahme wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt.
Sollte es notwendig sein, so arbeiten wir auch mit einer Abtretungserklärung, d. h. Sie zahlen während des Beratungszeitraumes nur Ihren Eigenanteil, welchen Sie sich auch ganz bequem in kleine Raten aufteilen können.
Wir unterstützen Sie in jeder Form bei der Organisation, rufen Sie am besten an, so lässt sich vieles gleich klären und regeln, Sie erfahren dann auch die Höhe des Eigenanteils!
Sollte das Telefon einmal nicht besetzt sein, so nutzen Sie den Anrufbeantworter, ein Rückruf erfolgt so schnell wie möglich.
Besonderheiten IKK Classic
Besonderheiten AOK Plus
Privatversicherte
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