Formulare und Kosten

Jede Krankenkasse hat Ihre Eigenheiten, wenn es um Beratungsleistungen geht. Auf dieser Seite finden Sie die Besonderheiten der Krankenkassen und Ihrer Anforderungen, bevor Sie meine Leistung in Anspruch nehmen wollen.

Auch wenn Ihre Krankenkasse Beratungskosten nach § 43 SGB V übernimmt, bleibt ein Eigenanteil für Sie bestehen. Die Art und Weise der Rezeptausstellung und Kostenübernahme wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich gehandhabt.

Sollte es notwendig sein, so arbeiten wir auch mit einer Abtretungserklärung, d. h. Sie zahlen während des Beratungszeitraumes nur Ihren Eigenanteil, welchen Sie sich auch ganz bequem in kleine Raten aufteilen können.

Wir unterstützen Sie in jeder Form bei der Organisation, rufen Sie am besten an, so lässt sich vieles gleich klären und regeln, Sie erfahren dann auch die Höhe des Eigenanteils!

Sollte das Telefon einmal nicht besetzt sein, so nutzen Sie den Anrufbeantworter, ein Rückruf erfolgt so schnell wie möglich.

Besonderheiten IKK Classic
Diese Krankenkasse hat und wünscht ein eigenes A4 Formular, welches vom Arzt/ Ärztin ausgefüllt wird. Idealerweise liegen diese in der Praxis vor, wenn nicht, so wenden Sie sich an uns und wir senden Ihnen das Formular zu.

Besonderheiten AOK Plus
Ich bin Kooperationspartner der AOK Plus. Damit werden die Beratungskosten vollständig von der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen dafür einen Antrag zur Sekundärprävention von ihrem Arzt ausgefüllt und einen Gutschein von ihrer AOK Plus-Filiale.
Privatversicherte
Privat versicherte Personen zahlen in der Regel die Kosten zu 100 % selbst. Doch Sie können einen Kostenvoranschlag erhalten, wenn Sie bei Ihrer Krankenkassen anfragen möchten.
Sie wünschen weitere Informationen zu den Anforderungen der Krankenkasse? Dann rufen Sie uns gern an unter:
034298 14516
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