Individuelle Ernährungstherapie

Voraussetzung für die individuelle Ernährungstherapie nach § 43 SGB V


Sie benötigen eine Verordnung (ist budgetfrei) von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin mit dementsprechender/ n Diagnose/ n. Es muss auf jeden Fall klar ersichtlich sein, warum eine individuelle Ernährungsberatung angezeigt ist. Die Indikationsliste hilft hier weiter.

Ziel

Verbesserung des Gesundheitszustandes und der Lebensqualität

Ablauf

  • Erfassung der Ernährungsdaten, Ernährungsanamnese, Auswertung
  • Erstellung der individuellen Ernährungstherapie
  • auf Wunsch individueller Ernährungsplan
  • Anregungen zu verhaltenstherapeutischen Maßnahmen
  • Wissensvermittlung (Stoffwechselabläufe, Lebensmittelinhaltstoffe…)
  • Tipps zur praktischen Umsetzung im Alltag
  • ohne Pülverchen & Co
  • in Einzelberatung

Ihre Vorteile:

auch für 2 Personen mit gleichem Beratungsziel
Erfahrungsaustausch und Motivation unter Gleichgesinnten
günstigere Zuzahlung in der Regel 1-2 Termine mehr, als KK bezuschusst

Die Beratung und Betreuung umfasst ca. 3 Monate. Beratungsbeginn erfolgt rund um das Jahr. Eine Langzeitbetreuung ist auf Wunsch möglich

Jetzt einen Beratungstermin vereinbaren unter: 034298 14516
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